Wohnung auf Teneriffa ohne Makler verkaufen

So gelingt der Immobilienverkauf in Eigenregie 


Viele Eigentümer auf Teneriffa – ob Einheimische oder Ausländer – ziehen in Erwägung, ihre Wohnung ohne die Hilfe eines Maklers zu verkaufen. Die Gründe sind vielfältig: Man möchte sich die Provision sparen, hat bereits potenzielle Käufer oder möchte den Prozess persönlich kontrollieren. 

Ein Verkauf in Eigenregie ist durchaus möglich – jedoch erfordert er Vorbereitung, rechtliches Grundwissen und Zeit.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Wohnung erfolgreich ohne Makler verkaufen, worauf Sie achten sollten und welche Unterstützung dennoch empfehlenswert ist.

 

Wann ein Verkauf ohne Makler sinnvoll ist 

Ein Verkauf ohne Makler bietet Ihnen mehr Kontrolle über den Prozess und spart im Erfolgsfall die Maklerprovision (meist 3–5 % des Kaufpreises).

Besonders geeignet ist der Privatverkauf, wenn

  • Sie bereits einen interessierten Käufer haben
  • Ihre Wohnung sich in einer gefragten Lage befindet
  • Sie über gute Sprachkenntnisse (Spanisch und/oder Englisch) verfügen
  • Sie bereit sind, sich mit rechtlichen Grundlagen, Unterlagen und Verhandlungen auseinanderzusetzen


Tipp: Auch wenn Sie auf einen Makler verzichten, kann die Unterstützung durch eine Gestoría oder einen Steuerberater für die Abwicklung empfehlenswert sein.

 

Unterlagen, die Sie bereithalten müssen

Ein Verkauf ist nur möglich, wenn alle relevanten Dokumente vollständig und aktuell vorliegen. Diese sollten potenziellen Käufern von Anfang an angeboten werden – nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch zur Vertrauensbildung.

Diese Unterlagen benötigen Sie

  • Notarielle Kaufurkunde (Escritura Pública de Compraventa)
  • Grundbuchauszug (Nota Simple), nicht älter als 3 Monate
  • Katasterreferenz (Referencia Catastral)
  • Energieausweis (Certificado de Eficiencia Energética) – gesetzlich vorgeschrieben
  • IBI-Zahlungsnachweise (Grundsteuer)
  • Gemeinschaftskosten-Nachweise und Lastenfreiheit (bei Wohnungen in einer Anlage)
  • Ggf. Baupläne, Bewohnbarkeitsbescheinigung oder Umbau-Dokumentation


Hinweis: Als ausländischer Verkäufer benötigen Sie zudem Ihre NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero).

 

Immobilien richtig inserieren 

Da Sie keinen Makler beauftragen, liegt die Vermarktung Ihrer Wohnung in Ihrer Hand. Achten Sie auf professionelle Darstellung, damit Ihr Inserat zwischen vielen Angeboten auffällt.

Tipps für Ihre Anzeige

  • Erstellen Sie ein Exposé mit Beschreibung, Grundriss, Fotos, Energieausweis
  • Nutzen Sie bekannte Plattformen wie:
  • Fotos bei Tageslicht, aufgeräumte Räume, ggf. professioneller Fotograf
  • Faire Preisstrategie: vergleichen Sie ähnliche Objekte in Lage und Zustand
  • Schreiben Sie in mehreren Sprachen (Spanisch, Deutsch, Englisch)

 

Besichtigungen & Preisverhandlung 

Wenn Interessenten auf Ihre Anzeige reagieren, müssen Sie Besichtigungen organisieren und durchführen – oder dies von einer Vertrauensperson erledigen lassen, falls Sie nicht vor Ort sind.

Was Sie beachten sollten

  • Seien Sie transparent und ehrlich – erwähnen Sie auch kleinere Mängel
  • Halten Sie alle wichtigen Unterlagen griffbereit
  • Geben Sie keine Schlüssel oder privaten Dokumente aus der Hand
  • Bleiben Sie bei Preisverhandlungen freundlich, aber bestimmt
  • Vereinbaren Sie ggf. eine Reservierungsvereinbarung mit Anzahlung


Tipp: Viele Käufer auf Teneriffa sind Ausländer – eine klare, strukturierte Kommunikation auf Englisch oder Deutsch kann Ihnen helfen, den richtigen Käufer zu finden.

 

Der rechtliche Verkaufsprozess 

Der rechtliche Ablauf ist unabhängig davon, ob ein Makler beteiligt ist oder nicht. Entscheidend ist die Abwicklung über einen Notar und die anschließende Eintragung ins Grundbuch.

Schritte im Verkaufsprozess

  1. Kaufpreis und Bedingungen aushandeln
  2. Optional: Reservierungsvertrag mit Anzahlung (Contrato de Reserva)
  3. Vorvertrag mit Anzahlung (Contrato de Arras) – i. d. R. 10 %
  4. Notartermin vereinbaren (beide Parteien oder bevollmächtigte Vertreter)
  5. Unterzeichnung der Escritura und Übergabe der Zahlung
  6. Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch (Registro de la Propiedad)


Wichtig: Als Verkäufer sind Sie für die Zahlung der Plusvalía Municipal zuständig (kommunale Wertzuwachssteuer). Bei Nicht-Residenten wird zusätzlich ein 3 %-Einbehalt auf den Kaufpreis vorgenommen (als Vorauszahlung auf die Kapitalertragssteuer).

 

Unterstützung trotz Eigenverkauf 

Auch wenn Sie keinen Makler beauftragen, kann es sinnvoll sein, bestimmte Aufgaben an lokale Fachleute zu delegieren, um Fehler zu vermeiden:

Empfehlenswerte Unterstützung: 

  • Gestoría für Steuerabwicklung und Unterlagenerstellung
  • Rechtsanwalt für Prüfung von Verträgen (optional, aber empfehlenswert)
  • Übersetzer oder Dolmetscher beim Notartermin, falls erforderlich
  • Steuerberater zur Berechnung der anfallenden Steuern und Erklärungen

Fazit 

Der Verkauf einer Wohnung auf Teneriffa ohne Makler ist machbar – vorausgesetzt, Sie sind gut vorbereitet, organisiert und bereit, sich aktiv um alle Schritte zu kümmern. Mit vollständigen Unterlagen, professioneller Präsentation und einem klaren Ablaufplan steht einem erfolgreichen Verkauf nichts im Wege.

Ob Sie als Ausländer eine Ferienwohnung verkaufen oder als Resident eine neue Wohnsituation anstreben: Wenn Sie sich rechtzeitig um Details wie Marktpreis, Dokumentation und Kommunikation kümmern, sparen Sie nicht nur Maklerkosten, sondern gewinnen auch volle Kontrolle über Ihren Immobilienverkauf.